Dixi - AutomobileHerzlich willkommen! Sie erfahren auf diesen rein privaten Seiten einiges über mein Hobby, das ich seit 50 Jahren pflege. Es dreht sich hier alles vornehmlich um den Kleinwagen DIXI, der im Jahr 1928 in Eisenach (Thüringen) gebaut wurde. Hier können Sie auch einiges aus meinen DIXI - Leben erfahren. Zunächst berichte ich über unsere DIXIs, die ich im Laufe meines Lebens restauriert habe. Dazu werden die momentanen Texte nach und nach überarbeitet. Beim Anklicken der oben dargestellten Winkerkästen (schwarze senkrechte Kästchenen) können Sie die entsprechenden Seiten öffnen. Wenn der Winker erscheint, klicken Sie bitte auf die gewünschten Seiten. Auskünfte gebe ich an echte Interessenten - aber auch nur, wenn mir vorher die Fahrgestellnummer bekannt gegeben wird. Ein Register, in dem ich alle bekannten DIXI-Automobile, die von 1 928 bis 1931 in Eisenach auch unter der BMW Aera gebaut wurden, werde ich weiterführen. Darin sind auch viele Sonderaufbauten, wie z.B. die der Karosseriebaufirma Gebrüder Ihle, notiert. Über jeden "neuen" DIXI, der mir gemeldet wird, würde ich mich sehr freuen.Automobile oder Ersatzteile werden nicht bei mir weder vermittelt oder verkauft! Spezielle Anfragen leite ich in Zukunft weiter an die DIXI - Interessentengemeinschaft Jedem DIXI Freund/innen, natürlich sind auch hier die BMW DIXI Besitzer, kann ich nur raten, diesem rührigen Verein beizutreten. Beachten Sie bitte immer auf der rechten Seite meine aktuellen Informationen. ******************* Segnung der Verkehrsteilnehmer in Düsseldorf am Stoffeler Kapellchen am 18. Juni 2023 um 16:00 Uhr
Dieser Bericht ist noch von 2016. Nach langer Ausfallzeit wegen Renovierung der Kapelle und der Pandemie wird die traditionelle Segnung wieder vorgenommen. Die Anfahrt ist von der Universitäts-straße in die Christophstraße (Sackgasse). Dabei ist darauf zu achten, dass die Anwohner nicht gestört und Ausfahrten nicht zugestellt werden. Mehr über Fahrzeugsegnungen, speziell in Düsseldorf, hier: Dixi-Kasi: Sankt Christophorus (dixi-automobile.de)
*************************************************************************** Aus gegebenen Anlass wird die Startseite dieser Homepage nicht verändert bis zur Klärung ,warum die Sachbearbeiterin der Rechtsbefehlsstelle des Zollamtes Münster, Frau Dömer, Tel.: 0251- 4814 -1240, ihren Fehler nicht eingesteht und sich öffentlich entschuldigt. Es geht um diesen Sachverhalt:
Kfz.-Steuerbefreiung für unseren "letzten" DIXI (eingestellt am25.09.2022) Beim Erwerb des Dixi bekam ich auch den originalen Bescheid über die Ablösung der Kfz.-Steuer auf die gesamte Laufzeit des Wagens. Hier ist der Beleg in Postkartengröße, da dieser bei der Fahrt mitgeführt werden mußte. Vorderseite: Rückseite: Dieser Steuerbescheid wurde von der Sachbearbeiterin des Hauptzollamtes Münster, Frau Dömer, nicht anerkannt. Sie verlangte unmissverständlich, daß ich meinen Einspruch zur Vermeidung von unnötigen Verwaltungsaufwand zurück nehmen soll. Eine telefonische Klärung konnte nicht vorgenommen werden, da sowohl weder ein/e Ansprechpartner/in noch eine Telefonnummer angegeben war. Daraufhin sah ich mich gezwungen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der meine Interessen vertreten sollte. Die rot gekennzeichneten Stellen dieses Schreibens waren eine Drohung für mich. Im Klartext verlangte die Sachbearbeiterin: Bezahle die Steuer, halte den Mund und mach mir nicht so viel Arbeit! hier der Auszug des Schreibens
Der wiederholte Einspruch wurde durch den Anwalt veranlasst. Dieser hatte nochmals alle Belege eingereicht. Es folgte dann folgendes Schreiben, worin die Sachbearbeiterin den Einspruch vollumfänglich abgeholfen hat: Hier ist ein Auszug des amtlichen Schreibens: Beigefügt war ein neuer Steuerbescheid über Euros 0,00. Die Gutschrift der geforderterten und bezahlten Kfz.-Steuer in Höhe von Euros 191,00 erfolgte umgehend auf mein Konto.
Aktuell: 25.01.2023 Damit ist leider die Sache noch nicht befriedigend für mich erledigt, denn jetzt wurde es teuer für mich! Für meine Beauftragung eines in der OLDTIMER MARKT oft publizierenden Fachanwaltes im Oldtimerrecht bekam ich von der Rechtschutzversicherung keine Deckungszusage. Davor hatte ich aber dem Anwalt einen Auftrag erteilt, was mir eine vierstellige Rechnug vor dem Komma ins Haus brachte. Es wurden für 4580 Einheiten für die Ermittlungen und Schreiben in Rechnung á € 280,- gestellt. Dabei hätte nur ein Praktikant ein wenig googlen müssen, um auf einen Fall wie diesem zu kommen. Denn in der OLDTIMER MARKT erschien schon im Heft 2/2008 auf Seite 30 der Artikel: Kuriose Gesetzeslage: Seit 75 Jahren sind manche Autos von der Steuer befreit. Das zum Thema "Aufwand und Recherche". Mit dem Fachanwalt habe ich mich letztendlich auf einen einen "noch zu hohen" dreistelligen Betrag einigen müssen. Ich ging hier nämlich von einem Streitwert von € 191,- = "H-Kennzeichen - Steuer" aus, was wohl nicht zutraf. Über diesen Schock und meine juristische Unerfahrenheit erkrankte ich derart, dass ich beschloss, den "Steuerbefreiten" in gute Hände abzugeben. Jetzt der absolute Hammer: Das Hauptzollamt Münster, das mich schon einmal ablehnte und im selben Haus, vielleicht sogar im selben Zimmer "arbeitet", verlangte vom neuen Besitzer, dass die damalige Ablösung nachgewiesen werden muss. Eine Beschwerde meinerseits beim Hauptzollamt wurde überhaupt nicht beantwortet und die Sachbearbeiterin hat wohl weiter nichts dazu gelernt!!! Von ihr verlangte ich sofort die Rückerstattung meiner Anwaltskosten. Keine Reaktion erfolgte!!! Daraufhin wandte ich mich an die Pressestelle des Zollamtes Münster. Tatsächlich bekam ich eine Antwort: Mein Fall wird an "gehobenen Ebene" weitergeleitet. Wenige Tage später kam eine Antwort von der Leitstelle des Zoll. Hier wird diese vorab gekürzt angezeigt, da ich noch auf eine Einigung hoffte und nicht weiterhin mit dem "Bedauern" der Leitstelle weiter leben muss: ...in Ihrer E-Mail vom 01.02.2023 bitten Sie darum, den Vorgang zur Steuernummer K 121.2892.1894 in meinem Haus einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Das habe ich in Abstimmung mit der zuständigen Sachgebietsleiterin getan und bin zu folgendem Ergebnis gelangt: Ich bedaure, dass Ihnen durch den zunächst fehlerhaften Steuerbescheid die Aufwendungen für einen Rechtsbeistandentstanden sind. Im Bereich der Steuerfestsetzung müssen täglich eine Vielzahl von Anträgen bearbeitet werden,wobei Fehlentscheidungen nicht immer ausgeschlossen werden können. Dies gilt umso mehr für nicht alltägliche Fälle.Zu diesen nicht alltäglichen Fällen gehört auch der Sachverhalt, der Ihrem Steuerfall zugrunde liegt. Der Gesetzgeberhat diesem Umstand Rechnung getragen, indem er die Möglichkeit geschaffen hat, gegen einen Steuerbescheid Einsprucheinzulegen......Ich bedaure die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und die daraus resultierende Verärgerung........ Nachdem ich nach zwei Wochen mir eine Erinnerung erlaubte, kam folgende Stellungnahme des Hauptzollamtes Münster: (vom 3. März 2023) - Die Leitung - (Namen wurden entfernt) ...leider kann ich Ihnen keine anderen Auskünfte geben als in meiner vorherigen E-Mail. Für die Erstattung Ihrer Rechtsanwaltskosten gibt es keine gesetzliche Anspruchsgrundlage. Das Informieren der Medien bleibt Ihnen unbenommen - ich weise Sie allerdings vorsorglich darauf hin, dass wir aus Gründen des Steuergeheimnisses keine Informationen über Ihren Fall an Dritte geben dürfen. Meine Antwort an die Leitstelle der Zollamtes:
...danke für Ihre unmissverständliche Antwort. Auskünfte, die das Steuergeheimnis betreffen brauchen Sie nicht zu erteilen. Dieses werde ich schon erledigen. Sie können aber nicht verleugnen, dass Ihre Sachbearbeiter*innen in diesem Fall mich gezwungen haben, einen Anwalt einzusetzen. Eindeutig wurde eine Ablehnung angedroht. Warum? Weil sich Ihre Mitarbeiter*innen nicht die Mühe machten, ihre eigenen Gesetze durchzulesen. Dieses nicht nur bei mir, sondern auch für den neuen Halter dieses steuerbefreiten Automobils. Durch Ihre wiederholte Ablehnung werden diese sogar noch ermuntert, ihre Arbeit weiterhin durch Nichtbeachtung der Gesetze zu handeln. Warum geben Sie das nicht einmal zu? Für mich ist diese Angelegenheit noch nicht erledigt....
Das ist meine Erkenntnis:
Die Leitstelle des Zollamtes Münster hat überforderte Sachbearbeiter*innen, die Fehlentscheidungen verkünden und nicht dafür grade stehen müssen. Dabei werden diese von der Amtsleiterin auch noch voll gedeckt. Sie hat nur ein Bedauern für mich übrig! Meine Frage: Was habe ich hier falsch gemacht?
Dixi-Kasi: Unser letzter DIXI (dixi-automobile.de) Wie immer diese Seite ganz nach unten scrollen. Kommentare bitte an meine bekannte email-Adresse. ...................................................................................................................
Alle weiteren Informationen zu den DIXIs bekommen Sie dann unter: ! Für alle alle auf meiner Homepage gezeigten Fotos besteht ein Copyright. Wer sich oder sein Fahrzeug auf einem der Fotos meiner Homepage erkennt und eine Veröffentlichung ablehnt, möge sich kurzfristig bei mir melden.
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